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Die Behandlungskosten in der Naturheilpraxis Eisenach werden nach der Gebührenverordung für Heilpraktiker abgerechnet. Dies betrifft alle Therapiemethoden, die in der Verordnung aufgelistet sind.
Therapieverfahren welche nicht in der Gebührenordnung für Heilpraktiker gelistet sind werden nach festen Stundensätzen abgerechnet.
Für folgende Therapieverfahren gelten feste Honorarsätze:
- Manuelle Schmerztherapie
- Craniosacrale Osteopathie
- Craniosacrale Kinderbehandlung
- Hypnosetherapie und Aufstellungsarbeit
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